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Ordenspriester
Wesentliches Kennzeichen der Lebensform eines Ordenschristen sind die
drei "evangelischen Räte" ARMUT, EHELOSIGKEIT und GEHORSAM.
Jeder, der in einen Orden eintritt, verpflichtet sich dazu. Die ORDENSREGEL
konkretisiert Schwerpunkte, wie die jeweilige Ordensgemeinschaft lebt.
Der Ordenspriester übt seinen Dienst (siehe dazu auch PRIESTER)
in einer vom Orden festgelegten Weise aus. Die Gemeinschaft ist dabei
Stütze des einzelnen und trägt dessen Arbeit mit. Diese kann
sehr unterschiedlich sein: Pfarre, Jugend, Mission, Wissenschaft/Bildung,
Einzelseelsorge, etc.
Voraussetzungen:
Überzeugung von der Berufung in eine konkrete Ordensgemeinschaft;
Bereitschaft zu einem Leben nach den evangelischen Räten, zur Teamarbeit
und zum demütig-praktischen Dienst an der Gemeinschaft; Bereitschaft,
sich nach einer Probezeit auf immer Gott zu weihen; Interesse an den Anliegen
der Menschen; Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung und intellektuelle
Begabung für das Theologiestudium.
Ausbildung:
Kandidatur oder Postulat als Phase des Kennenlernens, Noviziat (1-2
Jahre) als Phase der Einführung in das Ordensleben, zeitliche Gelübde,
Theologiestudium, anschlie¤end ewige Gelübde, Priesterweihe
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