Ordensfrau
Die Ordensfrau verpflichtet sich auf die drei "evangelischen Räte"
ARMUT, EHELOSIGKEIT und GEHORSAM und lebt nach den Schwerpunkten der jeweiligen
ORDENSREGEL innerhalb einer Gemeinschaft. Die entsprechende Tätigkeit
hängt von den einzelnen Ordensgemeinschaften ab und kann sehr unterschiedlich
sein: Bildung und Erziehung, Fürsorge und Pflege, Mission und Verkündigung,
Anbetung und Buße (beschauliche Orden).
Voraussetzungen:
Vertiefter Glaube; Entschluss zum selbstlosen Dienst an den Menschen;
Bereitschaft zu einem Leben nach den evangelischen Räten; Gemeinschaftsfähigkeit;
Mindestalter 18 Jahre; wenn möglich abgeschlossene Berufsausbildung
bzw. Matura.
Ausbildung:
Kandidatur oder Postulat als Phase des Kennenlernens, Noviziat (Dauer
unterschiedlich) als Phase der Einführung in das Ordensleben; zeitliche,
später ewige Gelübde. Je nach Eignung theologische Vertiefung
(eventuell Theologiestudium), Weiterbildung für den vorgesehenen
Einsatz.
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