Der Dienst der MesnerInnen ist hauptsächlich dem Gotteshaus und dem darin gefeierten Gottesdienst zugeordnet. Der Gottesdienst aber ist "der Gipfel, dem das Tun der Kirche zustrebt und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt." Diese zentrale Aussage der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils zeigt auch, welche Bedeutung der Dienst des Mesners, der Mesnerin hat.
Die konkreten Aufgaben werden bestimmt von den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen sowie davon, ob dieser Dienst haupt- oder nebenberuflich wahrgenommen wird (die Mesnertätigkeit ist in sehr vielen Gemeinden keine Vollbeschäftigung): Mitwirkung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten, Bereitlegen der liturgischen Gewänder, etc.
Pflege und Überwachung des Gotteshauses und seiner Einrichtungen: Verantwortung für die Reinigung der Kirche; Sorge für den Kirchenschmuck; Erledigung bestimmter Reparaturen (je nach Vorbildung).
Mancherorts Anleitung der Ministranten und Begleitung ihres Dienstes.
Anstellungsträger ist in der Regel die Pfarrgemeinde. Dienstvorgesetzter
ist der Pfarrer, der "Rektor" der Kirche. Die Besoldung erfolgt nach
den Richtlinien der jeweiligen Diözese.
Je nach den örtlichen Verhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten
bietet sich eine Kombination mit anderen kirchlichen Diensten an:
Mesner/in - Hausmeister/in; Mesner/in - Pfarrsekretär/in; Mesner/in - Organist/in; Mesner/in - Chorleiter/in
Voraussetzungen:
Dieser kirchliche Dienst verlangt: positive Einstellung zum Glauben, zur
Kirche; Übereinstimmung mit der verbindlichen Lebensordnung der katholischen
Kirche; Freude am Gottesdienst, liturgische Kenntnisse; Zuverlässigkeit,
Verschwiegenheit; Sauberkeit; Pünktlichkeit, Sinn für Schönheit;
ein gewisses pädagogisches Geschick; nach Möglichkeit handwerkliche
Fähigkeiten.
Ausbildung:
Die Diözesen bieten in verschiedener Form Lehrgänge mit abschlie¤ender
Prüfung, Kurse und Fortbildungsveranstaltungen an.
Ausbildungsstätten
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