Die zentrale Aufgabe katholischer KirchenmusikerInnen besteht darin, mit dem Mittel von Gesang und Musik an der Verkündigung der Botschaft Christi teilzunehmen. Zugleich hilft er der Gemeinde, mit Lobpreis, Dank und Bitte auf Gottes Botschaft zu antworten. Der Dienst der KirchenmusikerInnen geschieht in haupt- oder auch nebenberuflicher Tätigkeit. Aufgabe des Kirchenmusikers ist primär die Ausübung der Musik als eines integrierenden Bestandteils der gottesdienstlichen Feier, beschränkt sich aber nicht darauf. Sie erstreckt sich auf das gesamte Musikleben: KirchenmusikerInnen sind tätig als OrganistInnen, als ChorleiterInnen, als MitarbeiterInnen in der Gemeinde - verantwortlich für vielfältige musikalische Aufgaben: Beispielsweise können sie als MusikerzieherInnen in der musikalischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, in Sing- und Spielkreisen, in Instrumentalesembles wirken. Daraus erwächst auch die Aufgabe der Gestaltung des musikalischen Lebens ernsten und geselligen Charakters in der Gemeinde (Konzerte, Pfarrfeste...). Schulischer und privater Musikunterricht kann dabei eine wichtige zusätzliche Betätigung sein.
Voraussetzungen:
Bindung an die Kirche, musikalische Begabung, vielseitiges kulturelles Interesse,
Einfallsreichtum, Fleiß, Organisationstalent, Zielstrebigkeit, Kontaktfreude.
Ausbildung:
Studium an der Abteilung für Kirchenmusik einer Musikhochschule
für die Ausbildung zum A-Kirchenmusiker (hauptberuflicher Dienst mit besonderen
Anforderungen z.B. an Dom-Kirchen in Wien, Graz oder Salzburg.
Lehrgang I an einem Diözesankonservatorium: Ausbildung zum C-Kirchenmusiker (für den nebenberuflichen Dienst). Dauer 2 Jahre.
Lehrgang II an einem Diözesankonservatorium: Ausbildung zum B-Kirchenmusiker (hauptberuflicher Dienst). 1.Abschnitt wie Lehrgang I, 2 Jahre. 2.Abschnitt: Dauer 2 Jahre.
Diözesankonservatorien gibt es derzeit in Wien, Graz, Linz und St.Pölten.
Daneben werden in den einzelnen Diözesen eine Fülle von Weiterbildungsveranstaltungen (Werkwochen, Kurse für Kantoren und Organisten usw.) angeboten.
Über Studienkosten und Studienförderung geben die einzelnen Institute Auskunft. Anstellung und Besoldung erfolgen nach den einzelnen Diözesanordnungen.
Ausbildungsstätten
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