Kontakt

 

Mag. Lukas Cioni

Redaktionsleiter "miteinander"

Stephansplatz 6

1010 Wien

Tel.: +43 1 516 11-1500

 

Sie haben eine neue Adresse? Schreiben Sie uns hier oder rufen uns unter DW 1504 an.

 

Redaktion & Impressum

Vom Loslassen

Menschenpflichten: Barmherzigkeit ins Wort gebracht

Ein Plädoyer von Aleida Assmann

Die aktuellen Krisenherde zeigen, dass das Pochen auf Menschenrechte allein nicht genügt: Es braucht eine Wiederentdeckung der Menschenpflichten.

 

Die Europäische Union hat in ihrer Geschichte verschiedene Mauern überwunden, aber erst die Herausforderung der aktuellen Massenmigration hat alle Mitgliedsstaaten radikal gespalten. Die neue Grenze läuft durch die Gesellschaften hindurch: ziviles Engagement im großem Stil bei der Aufnahmehilfe und Integration auf der einen Seite, und lautstarke Proteste, Hassparolen, ja Gewaltakte gegen Fremde und ihre Unterkünfte auf der anderen Seite. In dieser Situation stellt sich die Frage nach dem sozialen Zusammenhalt mit neuer Dringlichkeit. Um die Flüchtlinge aufzunehmen und die demokratischen Grundlagen dabei zu festigen, bedarf es eines neuen Gesellschaftsvertrags, der das friedliche Zusammenleben abstützt. Wie könnte ein solcher neuer Gesellschaftsvertrag aussehen?

 

Nach dem Gewaltausbruch des ersten Weltkrieg hat sich der Soziologe Siegried Kracauer über die Brüchigkeit des sozialen Zusammenhangs Gedanken gemacht und dabei an drei "humane Tugenden" der Menschenliebe, Gerechtigkeit und Duldsamkeit in Erinnerung. Unter Menschenliebe verstand er "eine der engherzigen Selbstsucht entgegengesetzte seelische Haltung", sowie 2das brüderliche Sich-Hinneigen zum anderen Menschen", "um das tiefe Mitfühlen fremden Leides und um die aus diesem Mitgefühl entspringende gütige Hilfsbereitschaft". Gerechtigkeit definierte er als eine Gesinnung, "die das Gegenteil eigennütziger Willkür ist" und dazu antreibt, "das Wohl aller Menschen zu verfolgen". Als duldsam schließlich bezeichnete er den geöffneten Menschen, der das ganze umfängliche Dasein erfahren und verarbeitet hat, und dessen Seele weit genug ist, um sich gegen nichts Menschliches zu verschließen.

 

Menschenrechte ergänzen

 

Diese Tugenden beruhen auf Emotionen, die zwar in jedem Menschen angelegt sind, jedoch auch leicht abgestellt werden können. Deshalb waren Gefühle allein für Kracauer noch keine Garantie für eine bessere Gesellschaft. Sie mussten in dauerhafte rechtliche und politische Strukturen umgesetzt werden, "die tatsächlich einen dauernden Wandel zum Besseren herbeiführen". Er verwies dabei auf die Abschaffung der Sklaverei, der Folter und auf die Öffnung der Ghettotore und fasste zusammen: "Alle derartigen verfassungsmäßigen Festlegungen ethischer Forderungen bilden das Fundament einer staatlichen Ordnung." Das Wort 'Menschenrechte' gehörte 1919 noch nicht zu seinem Vokabular. Sie sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die Verfassungen aller modernen Demokratien eingegangen.

 

Der Erste Artikel der Menschenrechte lautet: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen." Dieser Satz ist eine allgemeine Beschreibung des Menschen, die mit einer Aufforderung zur Mitmenschlichkeit verbunden ist. Zusätzlich zu den Menschenrechten, die Grundrechte festhalten und Ansprüche formulieren, brauchen wir deshalb Menschenpflichten, die die Formen eines geregelten sozialen Umgangs regeln.

 

Tatsächlich gibt es einen solchen Katalog von Menschenpflichten, der 19 Artikel umfasst. Er wurde 1997 von einem Aktionskomitee aufgesetzt, von Helmut Schmidt, Franz Vranitzky, Shimon Peres und anderen Staatsmännern und -frauen unterstützt, in den Medien diskutiert und bei den Vereinten Nationen eingereicht. Dort ist diese Erklärung in einer Schublade verschwunden und vergessen worden.

 

Die Idee der Menschenpflichten ist aber sehr viel älter. Ihr Stammbaum umfasst eine viertausendjährige Geschichte und reicht zurück in alle Kulturen der Welt. Der Kernsatz der Menschenpflichten ist auch als goldene Regel bekannt: Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem andern zu. Diese Regel ist eine Weisheit, die alle Epochen, Kulturen und Religionen umspannt. Für sie gibt es biblische Quellen im Alten (Lev 19,18; Tobit 4,15) wie im Neuen Testament (Mt 7,12 und Lk 6,31), sie findet sich auch in der neusten Deklaration der Menschenpflichten unter Art. 4 wieder.

 

Werke der Barmherzigkeit

 

Überall auf der Welt gibt es klare Vorgaben für humane Tugenden: Die altägyptischen Beamten beteuern auf ihren Grabwänden, dass sie die Schwachen, Armen und Fremden unterstützten. Sie gaben dem Hungrigen Brot, dem Durstigen Wasser und dem Nackten Kleider. Die Witwen und Waisen standen unter ihrem Schutz. Im Judentum bildeten die Tafeln mit den 10 Geboten die Grundlage einer neuen Religion und im Christentum wurden die Werke der Barmherzigkeit zur zentralen religiösen Pflicht. Neben den Gottesdienst trat der Dienst am Mitmenschen: wer den Armen zu essen und zu trinken gab, sie beherbergte, den Nackten kleidete, die Kranken besuchte und stärkte, die Gefangenen besuchte, den Törichten mahnte und die Toten bestattete, der konnte erwarten, dass seine Seele nach seinem Tode von Engeln in den Himmel getragen wurde.

 

Es ist an der Zeit, sich daran zu erinnern, dass die Werke der Barmherzigkeit zum Kern der christlichen Religion gehören, aber kein exklusives Gut darstellen, weil die Grundregeln des friedlichen Miteinanders alle Kulturen und Religionen auf der Welt verbinden. Wie gut, dass es die Menschenpflichten schon gibt – wir brauchen sie also nur wiederzuentdecken und zu praktizieren.

 

Aleida Assmann

 

Aleida Assmann ist Kultur-, Literaturwissenschaftlerin und Ägyptologin. Sie lehrte u.a. an den Universitäten Konstanz, Princeton, Yale und Wien. Gemeinsam mit ihrem Mann Jan Assmann erhielt sie 2016 den "Theologischen Preis" der Salzburger Hochschulwochen.

 

Erschienen in: "miteinander" | Jahrgang 2016 | Ausgabe Dezember

Jetzt kostenloses Probeabo bestellen!

 

CANISIUSWERK
Zentrum für geistliche Berufe

Stephansplatz 6
1010 Wien

Telefon: +43 1 516 11 1500
E-Mail: office@canisius.at
Darstellung: