Sehr geehrtes Unternehmen!
Ich habe den Beruf Tischler gelernt, und möchte mich jetzt weiterbilden. Meine Entscheidung liegt zwischen der Berufsreifeprüfung oder der Studiumsberechtigungsprüfung.
Mit der Studiumsberechtigungsprüfung darf man ja nur ein bestimmtes Fach studieren, sind das bestimmte Fächer? Und wenn, welche? Die Berufsreifeprüfung hilft dir so im Beruf ja nicht wirklich oder?
Die einer Matura gleichwertige Berufsreifeprüfung öffnet den Zugang zu Unis, Fachhochschulen und Kollegs.
Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein Lehrabschluss oder eine mindestens dreijährige mittlere Schule, Krankenpflegeschule oder Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst. Für ein BRP-Zeugnis müssen Teilprüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache abgelegt werden.
Dazu kommt der Fachbereich, der in Projektform und mündlicher Prüfung absolviert wird. Das heißt, man muss sich in dem Bereich, in dem man arbeitet, vertiefen, was vielleicht für Leute, die den Beruf wechseln wollen, nicht so atrraktiv ist.
Wer die Berufsreifeprüfung ablegen will, muss mindestens 19 Jahre alt sein. Zur ersten Teilprüfung kann man bereits mit 17 antreten.
Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigung ist ein Ersatz der Matura für nur ein bestimmtes Studium (manchmal gilt sie auch für eine Gruppe
verwandter Studien), d.h. die geprüften Fächer sind für jedes Studium unterschiedlich. Sie ist prinzipiell für alle Ausbildungen möglich: Kollegs, Akademien, Fachhochschulen, Universitäten.
Sie gilt auch als Ersatz der Matura für die PharmareferentInnenprüfung und das
Psychotherapeutische Propädeutikum.
Die SBP ist ein relativ kurzer Bildungsgang, der gezielt auf das künftige Studium vorbereitet. Sie ist kein genereller Matura-Ersatz und spielt in der Regel auch im Berufsleben keine Rolle.
Ihre erste und wichtigste Entscheidung sollte daher die Auswahl der angestrebten Ausbildung sein!
ZULASSUNG
Sie müssen bei der künftigen Ausbildungsstelle einen so genannten Zulassungsbescheid beantragen.
Die folgenden rechtlichen Voraussetzungen werden überprüft:
Mindestalter 22 Jahre; die SBP ist auch schon ab 20 Jahren möglich, wenn Sie eine Lehre oder berufsbildende mittlere Schule (z.B. Handelsschule) abgeschlossen haben und mit dem Besuch eines weiteren Lehrgangs auf insgesamt 4 Bildungsjahre kommen.
Studienbezogene Vorbildung (beruflich oder außerberuflich erworben) muss belegt werden. Fehlt die einschlägige Vorbildung, dann kann diese in der Regel nachgeholt werden (an der Universität meist durch zusätzliche Prüfungen).
Bei einer universitären SBP ist zusätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. EUStaatsbürgerschaft)
oder studienrechtliche Gleichstellung verlangt.
Vorbereitungskurse für die SBP bieten zB die Volkshochschulen an; für Priesterkandidaten gibt es einen Vorbereitungslehrgang für die SBP für Theologie im Wr. Priesterseminar.
Frage vom 2007-08-13 22:29:11